Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Unternehmensstatistiken: Gesetz zur Harmonisierung


Gesetz schafft rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, zur Prüfung von Daten multinationaler Unternehmensgruppen zur Sicherung der Qualität der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der Wirtschaftsstatistiken und zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes




Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28411) vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten.

Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand wird nach Angaben der Bundesregierung in voller Höhe durch gleichzeitige entstehende Entlastungen kompensiert. Auf die Verwaltung kommt ein jährlicher Mehraufwand von etwa 2,8 Millionen Euro zu, eine Million Euro davon entfallen auf die Länder. Der einmalige Erfüllungsaufwand liegt bei etwa 861.000 Euro, wie es weiter heißt. Etwa 11.000 Euro davon müssten die Länder schultern.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen die dargestellten Gesetzesfolgen. Zwei Einwände des Bundesrats, die unter anderem die Kompetenzen Statistischer Landesämter betreffen, lehnt die Bundesregierung ab. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.04.21
Newsletterlauf: 16.07.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen