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Banken-Restrukturierungsgesetz gebilligt


Der Finanzsektor soll durch eine Bankenabgabe an den Kosten für die Abwicklung systemrelevanter Banken beteiligt werden
Mit insgesamt 33 Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf hatte die Koalition unter anderem noch Regelungen für die Begrenzung von Bonus-Zahlungen an Banker eingefügt

(29.10.10) - Der Finanzausschuss hat den von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Restrukturierungsgesetzes (17/3024) für Banken mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP angenommen. Damit sollen Kreditinstitute, die in eine Schieflage geraten sind, entweder saniert oder abgewickelt werden.

Außerdem soll der Finanzsektor durch eine Bankenabgabe an den Kosten für die Abwicklung systemrelevanter Banken beteiligt werden. Die SPD-Fraktion enthielt sich zu dem von der Koalition vorher noch mit zahlreichen Anträgen geänderten Gesetzentwurf, die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab.

Mit insgesamt 33 Änderungsanträgen zu dem Gesetzentwurf hatte die Koalition unter anderem noch Regelungen für die Begrenzung von Bonus-Zahlungen an Banker eingefügt. So darf die Vergütung von Vorständen und Angestellten von Banken, die Stabilisierungsmittel in Anspruch genommen haben und an denen der Staat mit mindestens 75 Prozent beteiligt ist, jeweils 500.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. "Variable Vergütungen sind nicht zulässig", heißt es weiter.

Auch bei unterstützten Banken, bei denen die staatliche Beteiligung geringer ist, gilt die Grenze von 500.000 Euro. Allerdings dürfen variable Vergütungen gezahlt werden, wenn sie die Gesamtgrenze von 500.000 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze dürfe erst dann überschritten werden, wenn das Unternehmen mindestens die Hälfte der Unterstützungszahlungen zurückgezahlt habe. In der Begründung heißt es, es solle sichergestellt werden, dass "staatliche Mittel nicht durch unangemessene Vergütungsleistungen aus dem Unternehmen abfließen".

Außerdem wurde in den Gesetzentwurf mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ein Passus eingefügt, nach dem der von den Finanzinstituten zu speisende Restrukturierungsfonds eine Zielgröße von 70 Milliarden Euro haben soll. Nach Erreichen der Zielgröße solle geprüft werden, ob weiter Beiträge von den Banken erhoben werden sollen. Mit den Geldern sollen in eine Schieflage geratene Banken gestützt werden.

Von der Opposition wurden besonders die späte Vorlage der Änderungsanträge durch die Koalition und die knappe Beratungszeit kritisiert.

Die SPD-Fraktion erklärte, ein geordnetes Beratungsverfahren sei beim besten Willen nicht mehr sicherzustellen. Die Koalition habe völlig neue Sachverhalte geschaffen.

Von der Linksfraktion hieß es: "Was hier passiert, spricht jeder Demokratie Hohn."

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass es ihr Anliegen gewesen sei, ein gutes Gesetz zu machen. Sie verlangte, dass auch die Bankenaufsicht ein Sanierungsverfahren für Banken in Schieflage einleiten können müsse, was nach dem Entwurf nur von Banken selbst beantragt werden kann. Außerdem sprach sie sich Fraktion dafür aus, die Obergrenze des Restrukturierungsfonds nicht auf 70 Milliarden Euro, sondern auf 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts festzulegen, was von der Koalition abgelehnt wurde.

Die Linksfraktion erklärte, es könne keine Rede mehr davon sein, dass der Bankensektor an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligt werde.

Die SPD-Fraktion zeigte sich unzufrieden mit der Bonus-Regelung. Es könne nicht sein, dass vom Staat gerettete Unternehmen Boni ausschütten dürften, wie das in der Vergangenheit geschehen sei. Außerdem kritisierte die Fraktion, wenn es 70 bis 100 Jahre dauern werde, um die Zielgröße von 70 Milliarden Euro für den Restrukturierungsfonds zu erreichen, dann sei das keine Beteiligung des Bankensektors mehr.

Bündnis 90/Die Grünen vermissten Regelungen zur Begrenzung von Pensionszahlungen für Banker.

Ein Sprecher der CDU/CSU erklärte, die Vertreter des Bundes in Bankgremien müssten darauf achten, dass die Versorgungszusagen für Banker nicht zu hoch ausfallen würden.

Das hohe Tempo im Gesetzgebungsverfahren begründete die Unionsfraktion damit, dass zum Ende des Jahres ein gültiges Gesetz vorliegen müsse. Dabei müsse man auch mögliche Verzögerungen durch ein Vermittlungsverfahren berücksichtigen.

Auch die FDP-Fraktion verwies auf die Fristen. "Wir sind mit dem Verfahren auch nicht glücklich", sagte ein Sprecher und sprach von einem "Einzelfall". (Deutscher Bundestag: ra)


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