Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verbot der Altersdiskriminierung


Gesetzentwurf: Grüne wollen Diskriminierung von jungen Arbeitnehmern abschaffen
Nationale Gerichte seien unionsrechtlich verpflichtet, die vom Europäischen Gerichtshof getadelte BGB-Norm nicht weiter anzuwenden


(26.02.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will erreichen, dass Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, grundsätzlich bei der Berechnung von Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden.

Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf (17/657) vorgelegt, mit dem eine gegenteilige Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden soll. Die Grünen beziehen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2010.

Danach dürfe Paragraf 622 Absatz 2 Satz 2 BGB nicht mehr angewendet werden, weil er das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung missachtet, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.

Die Fraktion schreibt weiter, die nationalen Gerichte seien unionsrechtlich verpflichtet, die betreffende BGB-Norm nicht weiter anzuwenden. Deutschland sei verpflichtet, diese aufzuheben. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen