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Europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit


Gesetzentwurf: Grünen-Fraktion will Rechtsordnung an volle Arbeitnehmerfreizügigkeit anpassen
Eine Klarstellung der europarechtlichen Rechtslage durch Verwaltungsvorschriften oder sonstige Weisungen an Behörden reiche nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht aus


(25.05.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine gesetzliche "Anpassung der deutschen Rechtsordnung an die volle europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-8-Staatsangehörigen". In einem Gesetzentwurf (17/5777) verweist die Fraktion darauf, dass zum 1. Mai 2011 "die volle Freizügigkeit des Europarechts" auch für die Staatsbürger der drei baltischen Länder sowie Polens. Sloweniens, Tschechiens, Ungarns und der Slowakei gelte.

Die nationale Rechtsordnung enthalte jedoch “nach wie vor Regelungen, die anderes suggerieren", weil die Bundesregierung es versäumt habe, "eine entsprechende gesetzliche Klarstellung rechtzeitig auf den Weg zu bringen".

Eine Klarstellung der europarechtlichen Rechtslage durch Verwaltungsvorschriften oder sonstige Weisungen an Behörden reiche nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht aus, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sollen "die die Arbeitnehmerfreizügigkeit verunklarenden Regelungen" aufgehoben werden.

Dazu sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU und des Dritten Sozialgesetzbuches vor. (Deutscher Bundestag: ra)


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