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Geltende Versorgungsregelung ändern


Gesetzentwurf: SPD-Fraktion will Ruhebezüge der Bundespräsidenten ändern
Eine Versorgung in ungekürzter Höhe der Aktivbezüge stehe im Gegensatz zu den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme


(21.12.12) - Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (17/11593) vorgelegt. Danach soll der Anspruch auf Ruhegehalt eine Mindestamtszeit von zwei Jahren und sechs Monaten voraussetzen und dann 50 Prozent der Amtsbezüge (ohne Aufwandsgelder) betragen. Nach einer vollen Amtszeit von fünf Jahren soll sich das Ruhegehalt auf 75 Prozent und nach einer Amtszeit von zehn Jahren auf 100 Prozent der Amtsbezüge (ohne Aufwandsgelder) erhöhen.

Nachdem erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode den Amtsverzicht erklärt hat, ist die geltende Versorgungsregelung auf "erhebliche Kritik" gestoßen, heißt es zur Begründung. Eine Versorgung in ungekürzter Höhe der Aktivbezüge stehe im Gegensatz zu den gemeinsamen Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme und erscheine nicht mehr vertretbar, schreiben die Sozialdemokraten. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Gesetze

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    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

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