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Innerbetriebliche Missstände extern anzeigen


Gesetzentwurf: SPD will Rechte von Hinweisgebern gesetzlich schützen
Der SPD-Vorschlag soll Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund rechtmäßiger Hinweise verbieten

(21.02.12) - Die SPD-Fraktion will Arbeitnehmer, die auf Missstände in ihrem Betrieb hinweisen, besser vor arbeitsrechtlichen Nachteilen schützen. Diese sogenannten Hinweisgeber (Whistleblower) sollten per Gesetz vor Rechtsunsicherheiten geschützt werden, was nach Ansicht der Fraktion am besten durch ein Hinweisgeberschutzgesetz gegeben wäre. Deshalb hat sie nun einen Entwurf für ein solches Gesetz vorgelegt (17/8567).

Sie begründet dies mit dem ihrer Ansicht nach bisher unzureichenden Schutz von Hinweisgebern in Deutschland. Zwar fänden sich vereinzelt gesetzliche Anzeigerechte, die meisten Regelungen berechtigten Arbeitnehmer jedoch nur im Ausnahmefall und nur für eng definierte Anzeigegegenstände, innerbetriebliche Missstände extern anzuzeigen. Häufig müsse ein internes Beschwerdeverfahren durchgeführt werden, heißt es in dem Entwurf.

Der SPD-Vorschlag soll Benachteiligungen und Kündigungen aufgrund rechtmäßiger Hinweise verbieten. Als Benachteiligung wird "jede unmittelbare oder mittelbare, tatsächliche oder rechtliche Beeinträchtigung der persönlichen, gesundheitlichen, beruflichen oder finanziellen Stellung" des Hinweisgebers definiert. Insbesondere auch die Beeinträchtigung von beruflichen Entwicklungs- und Karrierechancen sollen darunter fallen.

Als Missstand definiert der Entwurf, "wenn in einem Unternehmen, Betrieb oder im Umfeld einer unternehmerischen oder betrieblichen Tätigkeit Rechte und Pflichten verletzt werden oder unmittelbar gefährdet sind", oder wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder für die Umwelt droht. (Deutscher Bundestag: ra)

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