Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

AfD will Löschpflicht-Gesetz aufheben


Netzwerkdurchsetzungsgesetz stelle "einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar"
Fraktion beklagt zudem "eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung"



Das noch kurz vor der Bundestagswahl verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das Betreiber von Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung strafbarer Inhalte verpflichtet, soll nach dem Willen der AfD-Fraktion wieder aufgehoben werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (19/81) vor, den sie jetzt im Bundestag eingebracht hat. Das Gesetz stelle "einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung dar", schreiben die AfD-Abgeordneten zur Begründung. Aufgrund "nicht legaldefinierter Begriffe" wie "Hasskriminalität" oder "strafbare Falschnachrichten" bestehe "eine nicht von der Hand zu weisende Gefahr eines über Gebühr ausgedehnten Anwendungsbereichs der Strafmaßnahmen des NetzDG gegen jede abweichende Meinung".

Die Fraktion beklagt zudem "eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, denn die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit der Kommentare obliegt entweder den Betreibern der sozialen Netzwerke oder den durch sie finanzierten Einrichtungen zur Regulierten Selbstregulierung", wodurch "dem Rechtsstaat die Verantwortung entzogen wird". Im Gegensatz zu rechtswidrigen oder falschen Inhalten im Rundfunk- oder Verlagswesen, die "regelmäßig bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts über den Rechtsweg der ordentlichen Gerichte weder widerrufen noch gelöscht werden", seien "die Netzwerkbetreiber angehalten, bereits beim Verdacht auf Rechtswidrigkeit die Kommentare unverzüglich selbst zu löschen".

Den sogenannten sozialen Netzwerken bescheinigt die AfD-Fraktion, sie ergänzten "die politisch-gesellschaftliche Debatte um ein Meinungsspektrum, welches aufgrund der jahrzehntelang gewachsenen politisch-medialen Vernetzung des Rundfunk- und Verlagswesens einer Selbstzensur zum Opfer gefallen ist oder aus Gründen politischer Opportunität unterdrückt wird". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.12.17
Home & Newsletterlauf: 17.01.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen