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Persönlichkeitsschutz für Beschäftigte


Gesetzentwurf: SPD will Beschäftigte besser vor Datenmissbrauch schützen
Anlass des Vorstoßes sind die Datenschutzskandale in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten


(07.12.09) - Die SPD-Fraktion fordert strengere Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor dem Missbrauch persönlicher Daten und hält dazu ein eigenständiges Gesetz für notwendig. "Die Defizite der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes begründen die Notwendigkeit eines eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetzes", heißt es in einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/69).

Anlass des Vorstoßes sind die Datenschutzskandale in der Wirtschaft in den vergangenen Monaten. Im Umgang mit Arbeitnehmerdaten werde immer weniger Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten genommen, heißt es in der Begründung. Beispiele dafür seien die "erzwungene" freiwillige Einwilligungen von Arbeitnehmern in umfassende Erhebungen und Verarbeitung von Daten durch Arbeitgeber, insbesondere im Bereich der Gesundheitsinformation, die unklare Situation bezüglich des Einsatzes von Videoanlagen außerhalb öffentlicher Räume oder auch das Fortbestehen der Möglichkeit heimlicher Überwachungen durch den Arbeitgeber, schreibt die Fraktion.

Daher "sollen Unternehmen stärker als bisher verpflichtet werden, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten", heißt es in dem Entwurf. Die SPD-Fraktion hält eine "Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten" für erforderlich, ebenso die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Ziel sei es, "mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit" zu schaffen. Dazu müsse klar geregelt werden, "welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen", heißt es weiter.

Durch das Gesetz würden erstmals die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers klar definiert - etwa bei Fragen nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung. “Bei Dritten darf der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur mit dessen Einwilligung einholen", schreibt die Fraktion. Gesundheitliche Untersuchungen sollten im Einstellungsverfahren nur noch unter klar benannten Voraussetzungen möglich sein.

Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten "an konkrete Voraussetzungen" geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf. Eine gezielte Videoüberwachung soll grundsätzlich verboten werden und nur zulässig sein, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen will die SPD-Fraktion verbieten. Nutzen Beschäftigte Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz, "darf der Inhalt der Nutzung nicht erhoben werden".

Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben. In Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion ein Beschäftigtendatenschutzbeauftragter bestellt werden. (Deutscher Bundestag: ra)


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