Grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen
Finanzausschuss: Anhörung zum OGAW-IV-Umsetzungsgesetz beschlossen
Mit dem auch als "OGAW-IV-Umsetzungsgesetz" bezeichneten Entwurf soll die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden
(02.02.11) - Der Finanzausschuss hat sich mit dem von der Bundesregierung eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (17/4510)" befasst.
Mit dem auch als "OGAW-IV-Umsetzungsgesetz" bezeichneten Entwurf soll die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden. Dies soll durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften geschehen. Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen sollen leichter möglich werden.
Ein Sprecher der Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, mit dem Gesetzentwurf werde auch das Ziel einer besseren Anlegerinformation durch Einführung eines neuen Informationsdokuments verfolgt. Die Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) soll gestärkt werden.
Trotz Zulassung so genannter Mikrofinanzfonds in Deutschland durch das Investmentänderungsgesetz 2007 wurde bisher keiner dieser Fonds in Deutschland gegründet. Die Bundesregierung sieht als eine der Ursachen die restriktiven gesetzlichen Bedingungen an. Da der internationale Vergleich zeige, dass auch Kleinanleger erfolgreich in dieses Segment investieren könnten, sollten die Anforderungen auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden, erläuterte die Bundesregierung.
Der Finanzausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Sie soll am Mittwoch, den 23. Februar, stattfinden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
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Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
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Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.