Linke will Löschpflicht im Netz begrenzen
Bekämpfung sogenannter Hate Speech unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit
Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere "die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke" entfallen
Die teilweise Aufhebung des erst zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das Internet-Plattformen wie Facebook und Twitter zur zügigen Löschung rechtswidriger Inhalte verpflichtet, sieht ein Gesetzentwurf (19/218) vor, den die Fraktion Die Linke eingebracht hat. "Die Wichtigkeit der Bekämpfung sogenannter Hate Speech unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit im Netz sollte unstrittig sein", schreibt die Fraktion darin. Das aktuelle Gesetz sei allerdings "breiter Kritik ausgesetzt" und erwecke "erhebliche Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität".
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere "die Vorgaben zur Gestaltung des Beschwerdemanagements durch Anbieter sozialer Netzwerke" entfallen.
Erhalten bleiben sollten dagegen "unstrittige" Regelungen wie "die Verpflichtung zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten, die grundsätzliche Verpflichtung, ein zugängliches Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten und ein Verfahren zum Umgang damit vorzuhalten, sowie ein verpflichtendes Berichtswesen über diese Verfahren". (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 02.01.18
Home & Newsletterlauf: 23.01.18
Meldungen: Gesetze
-
Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) vorgelegt (20/10280). Damit will sie europäisches Recht national umsetzen.
-
Datenübermittlung und Datenpflege
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.
-
Durchsetzung des DSA
Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
-
Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
-
1:1-Umsetzung wird angestrebt
Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.