Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

E-Mail-Sicherheit und Datenschutz


Bundesrat fordert "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" bei De-Mail
Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Verschlüsselung


(23.12.10) - Der Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften" soll nach dem Willen des Bundesrates in einer Reihe von Punkten geändert werden. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates (17/4145) zu dem Gesetzentwurf (17/3630) hervor, mit dem der rechtliche Rahmen für die “Einführung vertrauenswürdiger De-Mail-Dienste im Internet" geschaffen werden soll.

Wie die Deutsche Bundesregierung in dem Entwurf erläutert, soll mit den De-Mail-Diensten eine zuverlässige und geschützte Infrastruktur eingeführt werden, "die die Vorteile der E-Mail mit Sicherheit und Datenschutz verbindet".

Der Bundesrat äußert in seiner Stellungnahme unter anderem datenschutzrechtliche Bedenken gegen die vorgesehene Verschlüsselung und fordert die Bundesregierung auf, eine "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung" der Daten vorzusehen. Nach dem Gesetzentwurf sei lediglich eine “Verschlüsselung durch gängige Standards für sicheren Mailversand" gewährleistet. Sie werde zudem nur innerhalb des De-Mail-Netzwerkes aufrecht erhalten. Verschlüsselt werde allein der Transport, nicht aber die Nachricht selbst. “Die Nachrichten werden zur Überprüfung von Viren und zur Prüfung, ob es sich um eine Spam-Mail handelt, kurzfristig entschlüsselt", heißt es in der Stellungnahme. Während dieses Vorgangs seien die Nachrichten einem "erhöhten Risiko des Angriffes durch unbefugte Dritte ausgesetzt".

Die Bundesregierung stimmt diesem Bundesrats-Vorschlag in ihrer mit der Unterrichtung ebenfalls vorgelegten Gegenäußerung nicht zu. "Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das gesamte Ziel von De-Mail, die einfache – und ohne spezielle Softwareinstallation mögliche – Nutzbarkeit durch die Bürgerinnen und Bürger", argumentiert sie in der Vorlage. Damit sich eine sichere E-Mail-Kommunikation möglichst schnell verbreitet, solle De-Mail für den Anwender möglichst einfach zu nutzen sein. Daher werde bei De-Mail bewusst darauf verzichtet, dass der Anwender zusätzliche Installationen auf seinem Computer vornehmen muss.

De-Mail-Nutzer hätten aber "bei De-Mail zusätzlich die Möglichkeit, die mit De-Mail übermittelten Inhalte selbst zu verschlüsseln (sog. "Ende-zu-Ende-Verschlüsselung"), wenn sie die hierfür zusätzlich erforderlichen Installationen auf ihren Computern vorgenommen haben", fügt die Regierung hinzu. Die Integration solcher zusätzlichen Lösungen sei mit De-Mail möglich. (Deutscher Bundesrat: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen