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Völkerrechtliche Verpflichtungen Deutschlands


Gesetzentwurf: Internationale Gesundheitsvorschriften werden neu geregelt
Angaben zufolge soll eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln eingeführt werden


(21.11.11) - Deutschland wird die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) neu regeln. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (17/7576) vorgelegt. Die neuen Durchführungsvorschriften beziehen sich unter anderem auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands, etwa im Meldewesen und bei der Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen.

Ferner geht es um die Sicherstellung der Schiffshygiene sowie Regelungen über die Melde- und Informationspflichten von Luftfahrzeug- und Schiffsführern, "deren Erfüllung eine notwendige Basis für einen effektiven Gesundheitsschutz darstellt", wie die Regierung schreibt. Darüber hinaus soll den Angaben zufolge eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln eingeführt werden.

Die IGV sind laut Regierung das zentrale Rechtsinstrument im Zuständigkeitsbereich der Weltgesundheitsorganisation, um eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Die drei Rechtsverordnungen, die zur Umsetzung der IGV aus dem Jahr 1969 erlassen worden waren, seien überholt und würden nun durch ein einheitliches Gesetz abgelöst, heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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