Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz


Regierung legt Gesetzentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes vor
Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU


(20.10.11) - Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (17/7235) zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes und zur Änderung des Unterlassungslagengesetzes vor. Das Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz soll hinsichtlich der Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Finanzienstleistungsaufsicht (BaFin) geändert werden.

Des Weiteren soll eine zuvor dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensittelsicherheit (BVL) durch Rechtsverordnung übertragende Zuständigkeit in das Gesetz integriert werden.

Die angestrebten Änderungen betreffen die Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher und selbständiger beruflicher Interessen bei innergemeinschaftlichen Verstößen in der EU. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen