Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung
Gesetzentwurf: Entfristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vorgeschlagen
Taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts
(19.03.12) - Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird beibehalten. Das ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (17/8799). Ende Oktober würde die Reform sonst außer Kraft treten. Die Evaluation habe ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren "ein taugliches Instrument" zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist.
Das Gesetz stelle insgesamt "ein funktionsfähiges Modell der kollektiven Rechtsdurchsetzung" dar und sei somit eine Verbesserung gegenüber dem früheren Rechtszustand. Das KapMuG ist laut Regierung "ein erster Schritt in die richtige Richtung", um die Situation geschädigter Anleger zu verbessern und ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten effektiver zu gestalten.
Die positive Einschätzung des KapMuG werde von fast allen Befragten bestätigt. Daher empfehle der Bericht die Entfristung. Gleichzeitig werde eine Auswertung des Anwendungsbereichs auf sonstige zivilrechtliche Ansprüche vorgeschlagen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
-
Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.
-
Nutzung von Mobilitätsdaten
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.