Novellierung des Prospekthaftungsrechts
Unterrichtung: Bundesregierung will Grauen Kapitalmarkt stärker regulieren
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes
(06.12.10) - Die Deutsche Bundesregierung ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass im Bereich des Grauen Kapitalmarktes weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind.
Dies teilt sie in ihrer als Unterrichtung (17/3803) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (17/3628) mit.
Es sei unter anderem geplant, Vermögensanlagen als Finanzinstrumente im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes zu definieren, die materiellen Anforderungen an Vermögensanlagen zu verschärfen und das Prospekthaftungsrecht zu novellieren.
Den meisten anderen Anregungen des Bundesrates vermag sich die Bundesregierung jedoch nicht anzuschließen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Datenübermittlung und Datenpflege
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.
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Durchsetzung des DSA
Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
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Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
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1:1-Umsetzung wird angestrebt
Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.
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Modernisierung der Registerlandschaft
Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.