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Router künftig frei wählbar


Gesetzentwurf: Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten
Die Deutsche Bundesregierung hält diese Handhabung jedoch nicht mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt für vereinbar

(06.11.15) - Router zum Anschluss von Geräten an das Internet sollen künftig frei wählbar sein. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten (18/6280) vorgelegt. Darin heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass das Gerät des Anbieters zum Netz zu zählen sei.

Die Deutsche Bundesregierung hält diese Handhabung jedoch nicht mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt für vereinbar. Daher soll jetzt eine Anpassung des Gesetzes vorgenommen werden. Die Regelungen, dass Telekommunikationsendeinrichtungen unmittelbar an das öffentliche Netz angeschlossen werden dürfen, würden konkretisiert. Ergänzungswünsche des Bundesrates beurteilt die Bundesregierung ablehnend. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

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  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

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  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

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