Änderung der Fleischetikettierung
Gesetzentwurf: Änderung der Fleischetikettierung
Rückverfolgung von Vermarktungs- und Erzeugungsstufen
(04.05.15) - Das System der fakultativen Etikettierung von Rindfleisch soll abgeschafft werden. Die Deutsche Bundesregierung legt dazu einen Entwurf zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes (18/4615) vor. Freiwillige Angaben der Marktbeteiligten zum Rindfleisch würden möglich bleiben, müssen künftig jedoch nicht mehr im Vorhinein genehmigt werden. Dem Entwurf liegt eine Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 durch die Verordnung (EU) Nr. 653/2014 zugrunde. Mit Wirkung vom 13. Dezember 2014 entfalle die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung von freiwilligen Rindfleischetikettierungssystemen laut Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Danach dürfen freiwillige Angaben zum Rindfleisch ohne eine Genehmigung durch die Bundesanstalt ausgelobt werden, wenn diese objektiv und durch die zuständigen Behörden überprüfbar seien. Gleichzeitig entfalle die Pflicht zu einer unabhängigen Kontrolle durch eine von der Bundesanstalt anerkannte Kontrollstelle. Die Etikettierung von Rindfleisch soll der Herkunftssicherung für Rindfleisch dienen, das neben den allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelkennzeichnung gilt.
Dadurch soll Rindfleisch über alle Vermarktungs- und Erzeugungsstufen bis zu einer Gruppe von Tieren zurückverfolgt werden können. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
-
Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.