Dienstleistungsrichtlinie und Umweltgesetz
Gesetzentwurf: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Umweltrecht
Normenprüfung: Systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts
(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/1393) zur Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, mit dem diese an das deutsche Umweltrecht angepasst werden soll.
Die entsprechende Richtlinie (2006/123/EG) macht Änderungen in neun verschiedenen Umweltgesetzen wie etwa dem Abwasserabgabengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Die Richtlinie schreibt unter anderem eine "systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts" der so genannten Normenprüfung vor.
Gleichzeitig regelt sie Verfahren zur Bestellung von Sachverständigen etwa bei der Anerkennung von ausländischen Zulassungen. Zudem soll es nach der Richtlinie in Deutschland in Zukunft einheitliche Ansprechpartner für Fragen des Umweltrechts sowie eine einheitliche, elektronische Verfahrensabwicklung geben. Die Bundesregierung hat dazu ebenfalls bereits eine entsprechende Verordnung (17/862) erlassen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.
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Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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CO2-Emissionen reduzieren
Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.
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Nutzung von Mobilitätsdaten
Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.