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Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften


Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die amtliche Information über Verstöße gegen das LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß ist



Verbraucher können künftig Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang im Internet einsehen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes vor, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Der Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) sieht vor, dass die Behörden die Öffentlichkeit über bestimmte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften informieren. Etwa dann, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass ein Produkt ein Risiko für die menschliche Gesundheit mit sich bringen kann. Das kann sein, wenn Unternehmen gegen Hygienevorschriften verstoßen oder ihre Sorgfaltspflichten nicht einhalten.

Bundesweit einheitliche Fristen
Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die amtliche Information über Verstöße gegen das LFGB grundsätzlich verfassungsgemäß ist. Allerdings müsse sie zeitlich so begrenzt sein, dass sie sowohl den Anspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information als auch die Interessen der betroffenen Unternehmen angemessen berücksichtige.

Der Gesetzentwurf schreibt nun eine für alle Bundesländer einheitliche Löschfrist von sechs Monaten vor. Bislang hatten die Bundesländer die Befunde unterschiedlich lange veröffentlicht. Das hatte dazu geführt, dass mehrere Gerichte gegen die Vorschrift verfassungsrechtliche Bedenken erhoben hatten und sie seit 2013 nicht mehr angewendet wurde.

Informationsrechte bei Lebensmitteln
Damit sich Interessierte über Lebensmittel schnell informieren können, sind Behörden verpflichtet, nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Für akute Fragen speziell zu Lebensmitteln haben die Bundesregierung und die Bundesländer gemeinsam ein Internetportal eingerichtet. Hier veröffentlichen die zuständigen Behörden entsprechende Warnungen www.lebensmittelwarnung.de.

Möchten sich Interessierte über die Kennzeichnung von Lebensmitteln informieren oder fühlen sie sich in ihrer Erwartung enttäuscht, können sie das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de nutzen. Dieses wird vom Bundeslandwirtschaftsministerium gefördert.

Lebensmittelkontrolle durch die Länder
Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. Dabei muss das Lebensmittelkontrollsystem ständig überprüft und gezielt verbessert werden, um veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden.

2016 wurden von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den Ländern 376.700 Proben von Lebensmitteln, Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sowie Bedarfsgegenständen, wie beispielsweise Kosmetika, untersucht. Die Experten kontrollierten risikoorientiert zudem rund 519.000 Betriebe. Das ist fast die Hälfte aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 01.10.18


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