Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird § 40 LFGB um eine gesetzliche Löschungsfrist für Informationen nach § 40 Absatz 1a LFGB ergänzt
Künftig sollen die Behörden die Verbraucher sechs Monate lang über festgestellte Verstöße gegen die Lebensmittelsicherheit informieren. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (19/4726) hervor. Der Entwurf soll eine rechtssichere Veröffentlichung von festgestellten Verstößen gegen die Lebensmittelsicherheit ermöglichen und eine für alle Bundesländer einheitlich anwendbare Regelung festschreiben.
Eine frühere Regelung zur Information der Öffentlichkeit über lebensmittelrechtliche Verstöße sei seit dem Jahr 2013 von den Ländern nicht mehr vollzogen worden, weil mehrere Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift erhoben und deren Vollzug vorläufig untersagt hatten.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 23.11.18
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