Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

10.941 Informationspflichten der Wirtschaft


Mehr Transparenz: Neue Datenbank im Internet ermöglicht Einblick in Informationspflichten der Wirtschaft
Welche Informationspflichten ergeben sich aus welchen Regelungen für die Wirtschaft


(12.07.07) - Die deutsche Bundesregierung hat im Internet eine Datenbank veröffentlicht, die jene Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten enthält, die nach geltendem Bundes- und Europarecht für die deutsche Wirtschaft bestehen. Diese werden damit erstmals in einer zusammenhängenden Datenbank transparent gemacht. Sie sind unter der Internetadresse www.bundesregierung.de/informationspflichten für jeden einsehbar und enthalten 10.941 Einträge, sprich Pflichten.

"Wir möchten Bürgern und Unternehmen damit die Möglichkeit geben, konkret nachschauen zu können, welche Informationspflichten sich aus welchen Regelungen für die Wirtschaft ergeben. Dies ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Transparenz beim Handeln von Verwaltung und Politik", erläutert Staatssekretär Hans Bernhard Beus die Zielsetzung dieses neuen Internetangebotes.

Zu den rund 11.000 staatlichen Informationspflichten für die Wirtschaft zählen die Fälle, in denen die Wirtschaft durch den Staat verpflichtet ist, Anträge, Formulare, Statistiken o.ä. auszufüllen oder auch Nachweise und Dokumentationen zu führen.

In der von den Ressorts der Bundesregierung und dem Statistischen Bundesamt gemeinschaftlich geschaffenen Datenbank können Informationspflichten recherchiert, eingesehen, nach verschiedenen Kriterien ausgewertet und gefiltert werden. Es finden sich zu jeder Pflicht allgemeine Angaben, etwa zur Ressortzuständigkeit oder zum Adressaten der geforderten Information. Auswertungen nach Stichworten, Ressorts oder Gesetzeskürzeln sind möglich. Nach Eingabe eines Gesetzeskürzels werden zum Beispiel die identifizierten Informationspflichten zu diesem Gesetz angezeigt.

Anhand der jetzt veröffentlichten Liste werden zurzeit die Bürokratiekosten der Wirtschaft aus dem bestehenden Recht ermittelt. Hieran wird sich das bereits im Februar 2007 beschlossene Abbauziel von 25 Prozent der Bürokratiekosten bis zum Jahr 2011 orientieren. Das Bundeskabinett hat beschlossen, sich mit Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels im Oktober zu befassen.

Im weiteren Verlauf soll die Datenbank auch um die ermittelten Kosten ergänzt werden. Damit wird transparent werden, welche staatliche Informationsauflage welche Kosten verursacht. Die Höhe der Bürokratiekosten hängt unter anderem von der Zahl der betroffenen Unternehmen, der Häufigkeit der Informationsübermittlung und dem Zeitaufwand hierfür ab. Die Informationspflichten von Bürgern und Verwaltung werden schrittweise ebenfalls ergänzt.

"Ich verspreche mir hiervon auch Impulse und konstruktive Vorschläge bei der Diskussion um Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung und Verwaltungsvereinfachung", erklärt Staatssekretär Hans Bernhard Beus, der das Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung für die Bundesregierung koordiniert.

Bereits heute steht die Bundesregierung im Rahmen des Regierungsprogramms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung mit Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern in Kontakt über Vereinfachungs- und Verbesserungsvorschläge. Die Datenbank ermöglicht es jedem, sich für die ihn betreffenden Vorschriften ein Bild zu machen und sich mit konkreten Vorschlägen an Verbände und Politik zu wenden.

Mehr zum Thema: Bürokratieabbau

(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Gesetze

  • Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren

    Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.

  • Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.

  • Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer

    Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.

  • Vergaberecht soll vereinfacht werden

    Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

  • Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen