Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Vergütungs- und Provisionsregelungen bei Banken


Anlegerschutz: Dr. Beate Merk für gesetzliche Maßnahmen gegen den Verkaufsdruck bei Banken und Finanzdienstleistern
Gesetzentwurf zu den Vergütungssystemen im Banken- und Versicherungswesen: "Provisionssysteme dürfen Kundenbelange nicht ausblenden"


(18.03.10) - Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass die internen Vergütungs- und Provisionsregelungen der Banken und Finanzdienstleister künftig auch die Belange der Kunden angemessen berücksichtigen müssen.

"Die Bundesregierung will mit ihrem aktuellen Gesetzentwurf zu den Vergütungssystemen im Banken- und Versicherungswesen eine Stabilisierung der Unternehmen und Ausrichtung an langfristigen Zielen erreichen, was ich uneingeschränkt unterstütze. Aber der Gesetzentwurf greift in einem sehr wesentlichen Punkt zu kurz", sagte die bayerische Ministerin.

"Der Verkaufs- und Provisionsdruck in den Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen ist eine zentrale Ursache dafür, dass den Kunden eine Kapitalanlage aufgedrängt wird, die überhaupt nicht ihren Bedürfnissen oder ihrer Risikobereitschaft entspricht. Auch bei Krediten führen zunehmend variable Gehaltsbestandteile dazu, dass die Berater und Vermittler in erster Linie an ihre Verkaufszahlen denken."

Hier setzt das Bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerium mit einem entsprechenden Änderungsantrag im Bundesrat an. Für Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen bestehen gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen, bei der Anlageberatung Interessenkollisionen zu vermeiden und nur Produkte zu empfehlen, die den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Diese Pflichten müssen sich auch in den Vergütungssystemen widerspiegeln, die künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen geprüft werden sollen.

Dr. Beate Merk sagte: "Nur so wird es uns gelingen, die Ursachen für fehlerhafte Beratung und wirtschaftliche Schäden der Kunden an einer sehr wesentlichen Wurzel zu bekämpfen." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber

    Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".

  • Außenwirtschaftsgesetz wird geändert

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.

  • Bundesregierung plant Änderungen im Batterierecht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.

  • CO2-Emissionen reduzieren

    Die Bundesregierung will die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresgrund auf hoher See ermöglichen - und dazu den Export des klimaschädlichen Treibhausgases in andere Länder wie etwa Norwegen erlauben. Ziel ist es, auf diese Weise schwer vermeidbare CO2-Emissionen zu reduzieren.

  • Nutzung von Mobilitätsdaten

    Damit multimodale Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste ermöglicht und eine Datengrundlage für die anbieterübergreifende digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen geschaffen werden kann, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Mobilitätsdatengesetzes (20/13954) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen