ATAD-Umsetzungsgesetz - ATADUmsG
Bundesregierung will Richtlinie gegen Steuertricks umsetzen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie
Die Bundesregierung will Steuervermeidung von Unternehmen verhindern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz, 19/28652) vorgelegt. Deutschland erfülle zwar bereits heute weitgehend die vorgegebenen Mindeststandards der Richtlinie, es gebe aber in einigen Bereichen Anpassungsbedarf.
Der Entwurf soll die Artikel zu Entstrickungs- und Wegzubesteuerung sowie zu Hybriden Gestaltungen umsetzen und die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Bundesregierung rechnet mit Steuermehreinnahmen von 235 Millionen Euro jährlich.
Die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) enthält ein Paket von Maßnahmen, die von allen Mitgliedstaaten gegen Formen von aggressiver Steuerplanung eingesetzt werden müssen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 29.07.21
Meldungen: Gesetze
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Aufsicht über Märkte für Kryptowerte
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) vorgelegt (20/10280). Damit will sie europäisches Recht national umsetzen.
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Datenübermittlung und Datenpflege
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.
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Durchsetzung des DSA
Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.
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Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen
Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.
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1:1-Umsetzung wird angestrebt
Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.