Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Ampel will Ceta-Abkommen mit Kanada ratifizieren


Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
Das Abkommen soll laut Gesetzentwurf "den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits" vorantreiben



Mit einem Gesetzentwurf (20/2569) wollen die Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Ratifizierung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 ratifizieren. Die Beratung eines Gesetzentwurfs (20/1008) sowie eines Antrags (20/1010) der CDU/CSU-Fraktion zum Thema wurde vom Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen der Ampelfraktionen vertagt.

Das Ceta-Abkommen wurde zwischen der Europäischen Kommission und Kanada im Oktober 2016 geschlossen und ist seit September 2017 teilweise in Kraft. Seine Wirkung bezieht sich bislang ausschließlich auf die Teile, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen. Ceta tritt erst vollständig in Kraft, wenn alle Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert haben. Deutschland ist eines der Länder, in dem die Ratifizierung bislang aussteht.

Das Abkommen soll laut Gesetzentwurf "den Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits" vorantreiben. Hindernisse des Marktzuganges sollen abgebaut werden und Wettbewerbsnachteile für europäische und deutsche Unternehmen beim Marktzugang nach Kanada gegenüber anderen Ländern (insbesondere den USA und Mexiko) verhindert werden, heißt es weiter. Ceta könne dabei helfen, die wirtschaftlichen Beziehungen der Bundesrepublik weiter zu diversifizieren und den Handel mit einem Partner fördern, der die Werte der liberalen Demokratie teile.

Die Bundesregierung setze sich "im Einklang mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages unverzüglich dafür ein", eine missbräuchliche Anwendung von materiell-rechtlichen Investitionsschutzstandards zu begrenzen, heißt es im Text. Zudem werde sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments "im Rahmen der regulatorischen Kooperation einsetzen". Die bereits klargestellte Einstimmigkeitserfordernis der EU-Mitgliedsstaaten soll ab dem Inkrafttreten des Abkommens verankert werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.07.22
Newsletterlauf: 20.09.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Aufsicht über Märkte für Kryptowerte

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) vorgelegt (20/10280). Damit will sie europäisches Recht national umsetzen.

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen