Änderung des Jugendschutzgesetzes
Bundesregierung will Jugendschutz im Internet verbessern
Gesetzentwurf: Nach den Plänen der Regierung soll die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden
Die Deutsche Bundesregierung will den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien verbessern. So sollen die Anbieter von Internetdiensten verpflichtet werden, Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche vor sogenannten Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen geschützt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) vor.
Vorgesehen sind zudem einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder- und Jugendliche. Zur Durchsetzung der Auflagen sieht die Gesetzesvorlage hohe Bußgelder bei Verstößen auch gegen Anbieter im Ausland vor.
Darüber hinaus sollen die Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme vereinheitlicht und so geändert werden, dass sie Eltern, Fachkräften und den Kinder und Jugendlichen selbst eine nachvollziehbare Orientierung bieten. Die Betreiber von Online-Film- und Spieleplattformen sollen ihre Angebote zukünftig ebenso mit Alterskennzeichnungen versehen müssen.
Nach den Plänen der Regierung soll zudem die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt werden. Sie soll auch weiterhin über die Aufnahme von Medien in die Liste der jugendgefährdenden Medien entscheiden, die Vorsorgemaßnahmen der Diensteanbieter überprüfen und den Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutz fördern. (deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 13.01.21
Newsletterlauf: 16.02.21
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.