Zustimmung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz


Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)
Nach Ansicht der Bundesregierung sind in Deutschland Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang notwendig. Nur so könnten unter den sich verändernden Bedingungen unser Wohlstand gesichert und gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden



Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Das sieht die Beschlussempfehlung für das Zukunftsfinanzierungsgesetz (20/9363) vor, das morgen im Plenum des Bundestags in zweiter und dritter Lesung auf der Tagesordnung steht. Der Finanzausschuss hatte sich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion für den veränderten Gesetzentwurf ausgesprochen.

Die Verdoppelung der Arbeitnehmer-Sparzulage kam als Änderungsantrag in den Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem sich in der öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige dafür ausgesprochen hatten. Laut Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, erweitert sich der Kreis der Anspruchsberechtigten damit auf 13,8 Millionen Personen in Deutschland. Für den Antrag der Ampel-Fraktionen auf Änderung des Gesetzentwurfs hatten alle Fraktionen außer der AfD gestimmt, die sich enthalten hatte.

Insgesamt hatten die Ampel-Fraktionen für die gestrige Sitzung des Finanzausschusses zehn Änderungsanträge eingereicht. Neben der Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage ging es dabei unter anderem auch um die Förderung der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups. Hier sollen auch sogenannte vinkulierte Anteile von der sofortigen Besteuerung ausgenommen werden.

In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 11. Oktober hatte der Vertreter des Startup-Verbandes darauf gedrungen, das Problem mit den vinkulierten Anteilen zu lösen. Dies sei wichtiger als Steuervergünstigungen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte vorgesehen, den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiteranteile von 1.440 auf 5.000 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde nun auf 2.000 Euro reduziert.

Aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde die Möglichkeit für Immobilienfonds, in Grundstücke, auf denen sich ausschließlich Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden, zu investieren. Die Bundesregierung wolle aber zeitnah dieses Thema neu aufnehmen und dann die notwendigen steuerlichen Begleitmaßnahmen mit umsetzen, sagte Hessel.

Weitere Änderungen in dem umfangreichen Gesetzentwurf betreffen das Thema Crowdfunding, Zahlungskonten-Vergleichswebsite, Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber und AGB-Bereichsausnahme. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 14.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen