Zertifizierungen unter der MDR
Mögliche Versorgungsengpässe bei Nischen- und Bestandsprodukten in der deutschen Medizintechnik
Bisher keine Engpässe mit neuer Medizinprodukteverordnung
Mit dem offiziellen Geltungsbeginn der neuen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR/2017/745) am 26. Mai 2021 hat es nach Angaben der Bundesregierung keine spürbaren Marktverwerfungen gegeben. Dieser Erfolg gehe auf das hohe Engagement der Industrie, der Benannten Stellen und der zuständigen Behörden zurück, heißt es in der Antwort (20/607) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/451) der AfD-Fraktion. Weitere Implementierungsschritte stünden allerdings noch aus.
Der Europäischen Kommission lagen den Angaben zufolge Mitte Dezember 2021 insgesamt 58 Anträge von Benannten Stellen mit dem Ziel der Notifizierung vor. Aktuell seien 27 Benannte Stellen notifiziert, darunter sieben deutsche. Staatlich autorisierte Benannte Stellen prüfen die von den Herstellern vorzulegenden Konformitätsbewertungen. Bei der Konformitätsbewertung stellen die Hersteller fest, ob ihre Produkte den Anforderungen genügen.
Da bisher nur für einen Teil der Bestandsprodukte Anträge auf Zertifizierungen unter der MDR gestellt worden seien, gebe es aktuell keinen Kapazitätsengpass bei den Benannten Stellen. Sollten Anträge weiter zögerlich eingereicht werden, könne es zum Ende der Übergangsfrist für Bestandsprodukte spätestens 2024 zu einer erhöhten Nachfrage bei den Benannten Stellen kommen.
Dies könne dazu führen, dass die nötigen Zertifizierungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden könnten, betroffene Bestandsprodukte ihre Marktfähigkeit zumindest vorübergehend verlören und innovative Medizinprodukte in der Phase nicht angemessen schnell auf dem Markt platziert werden könnten, heißt es in der Antwort weiter.
Die MDR enthalte Instrumentarien, um diesem Szenario entgegenzutreten. Die Entwicklung werde genau beobachtet. Es würden angemessene und notwendige Vorkehrungen getroffen, um Versorgungsengpässe mit sicheren und effizienten Medizinprodukten zu vermeiden. Grundsätzlich möglich sei etwa eine Anpassung der Übergangsfristen für Bestandsprodukte oder eine Sonderzulassung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 10.02.22
Newsletterlauf: 11.04.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.