Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet


Arbeit und juristische Bewertungen einzelner Beiträge in den sozialen Netzen durch die Bundesregierung in Gestalt der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet im Bundeskriminalamt
Im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion prüft die ZMI BKA laut Vorlage die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte




Um die "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" im Bundeskriminalamt (ZMI BKA) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/9032) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/8815). Danach wurden der Meldestelle bis Ende September dieses Jahres insgesamt knapp 13.730 Meldungen übermittelt.

Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, sind soziale Netzwerke mit mindestens zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland seit dem 1. Februar 2022 nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet, "bestimmte Inhalte, die ihnen in einer Beschwerde gemeldet worden sind und die sie als rechtswidrig einordnen, dem BKA zu übermitteln". Zur Entgegenahme dieser Meldungen habe das BKA die ZMI BKA eingerichtet. In der Praxis seien dem BKA allerdings von den Telemediendiensteanbietern bislang noch keine entsprechenden Meldungen übermittelt worden.

Unabhängig vom Vorgehen der Telemediendiensteanbietern hat die ZMI BKA den Angaben zufolge zum 1. Februar 2022 ihren Wirkbetrieb mit freiwilligen Kooperationspartnern aufgenommen. Der Wirkbetrieb umfasse derzeit die Kooperation mit der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" des CyberCompetenceCenters des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der Meldestelle "REspect!" der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, den Landesmedienanstalten der Bundesländer sowie den der Generalstaatsanwaltschaften München und Frankfurt am Main.

Im Rahmen ihrer Zentralstellenfunktion prüft die ZMI BKA laut Vorlage die von ihren Kooperationspartnern angelieferten Meldungen hinsichtlich einer strafrechtlichen Relevanz sowie möglicher Gefährdungsaspekte, stellt nach Möglichkeit den mutmaßlichen Verfasser fest und übermittelt im Erfolgsfall den Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden in den Bundesländern. Die ZMI BKA führe dabei keine eigenen Ermittlungen durch, sondern ermögliche durch ihr Handeln eine Strafverfolgung in den Ländern. Ebenso werde über diesen Prozess in Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten eine Löschung der der ZMI BKA gemeldeten und in der Regel noch im Internet sichtbaren strafbaren Inhalte beim Anbieter der jeweiligen Webseite oder Plattform angestoßen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 02.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen