Vereinbarkeit mit Klimaschutzzielen überprüfen


Wirtschaftsausschuss debattiert geplante Sektorleitlinien
Neue Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien des Bundes stoppen – Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen erhalten



In seiner Sitzung hat der Wirtschaftsausschuss die von der Bundesregierung geplanten klimapolitischen Sektorleitlinien für Exportkreditgarantien diskutiert. In einem Bericht an den Ausschuss hatte die Bundesregierung zuvor ihren Plan bekräftigt, mit begrenzten und klar definierten Ausnahmen, insbesondere für Gas als Übergangstechnologie, aus der internationalen öffentlichen Finanzierung fossiler Energieträger bis Ende des Jahres 2022 außer in limitierten Ausnahmen auszusteigen.

Die Bundesregierung habe sich zum Ziel gesetzt, ihre Außenwirtschafts-Förderinstrumente auf deren Vereinbarkeit mit den Klimaschutzzielen zu überprüfen und "auf einen 1,5 Grad-Celsius-kompatiblen Dekarbonisierungspfad" auszurichten, heißt es in dem Bericht. So ist laut Bundesregierung das Ziel der Klimastrategien, die Emissionen von durch Bundesgarantien gedeckte Geschäften im Ausland bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu bringen (2045 für Deckungen in Industrieländern).

In der Ausschusssitzung sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), dass man mit den neuen Sektorleitlinien diejenigen Unternehmen stärken wolle, die mit ihrem Geschäft die Klimatransformation voranbrächten. Die geplante "grüne Kategorie" betreffe künftig 17 Prozent des Volumens der Exportkreditgarantien. "Fast ein Fünftel der Unternehmen bekommt also bessere Konditionen", kündigte Brantner an.

Drei Prozent würden demnächst unter die rote Kategorie fallen. "Das sind Kohle- und Öl-Förderprojekte, die wir künftig nicht mehr unterstützen werden", sagte Brantner im Ausschuss. Die Unternehmen könnten ihre Geschäfte natürlich weiter betreiben, aber sie würden nicht mehr "staatlich mit Steuerzahlergeld gefördert". Für die restlichen 80 Prozent, die in die sogenannte weiße Kategorie fallen, ändere sich nichts.

Das Inkrafttreten der neuen Sektorleitlinien für Exportkredit- und Investitionsgarantien war für Anfang Oktober angedacht, die Einführung verzögert sich aber, da nach Angaben der Bundesregierung an einigen Kriterien noch gearbeitet werde.

In der Debatte im Ausschuss wurde auf einen Antrag (20/8727) der CDU/CSU-Fraktion hingewiesen, der am Mittwochnachmittag erstmals im Plenum beraten werden soll und der die Aussetzung der neuen Sektorleitlinien fordert. Die AfD-Fraktion kündigte im Wirtschaftsausschuss an, dem Antrag zuzustimmen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 08.01.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen