Verbraucherschutzvorhaben im Fokus
Halbzeitbilanz der Legislaturperiode – Realisierung der von der Bundesregierung angekündigten Verbraucherschutzvorhaben
Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz - Optimierung der Registerführung mit einem elektronischen Fachverfahren
Einen Überblick über den Stand der Realisierung der von ihr angekündigten Verbraucherschutzvorhaben gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/18516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17478). So seien nach Kenntnis der Bundesregierung bislang neun Musterfeststellungsklagen vor verschiedenen Oberlandesgerichten erhoben worden. Der Bundesregierung sei bekannt, dass an der Musterfeststellungsklage öffentlich Kritik geäußert wird. Bezüglich der Führung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz solle zur Optimierung der Registerführung ein elektronisches Fachverfahren aufgebaut werden, um sowohl den elektronischen Datenaustausch mit den Gerichten als auch die Interaktionen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern durch eine vollautomatische Datenverarbeitung zu optimieren.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist vorgesehen, das Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage zu evaluieren. Weiter geht die Antwort auf den Stand der Arbeit an den geplanten Gesetzen für faire Verbraucherverträge, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassobereich, zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen ein. Weitere Themen sind der Abschlussbericht der Datenethikkommission der Bundesregierung, der Abschlussbericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 sowie IT-Sicherheit.
Wie die Fragesteller in der 57 Einzelfragen umfassenden Kleinen Anfrage schreiben, hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mit der Musterfeststellungsklage bisher nur eines der im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigten zentralen Verbraucherschutzvorhaben umgesetzt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.20
Newsletterlauf: 12.08.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.