Unverhältnismäßig stark belastet


Union: Belastungen von Unternehmen durch neue IED-Richtlinie
Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert werden



Die CDU/CSU-Fraktion will zusätzliche Belastungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Europäischen Green Deals geplanten Änderungen an der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sowie der Abfalldeponien-Richtlinie vermeiden. Die Bundesregierung solle bei den Verhandlungen darüber sicherstellen, dass Unternehmen in der aktuellen Energiekrise nicht durch die neuen Regelungen "unverhältnismäßig stark belastet" werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/3948) zur Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien.

Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert und "Doppelregelungen" durch die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen umgangen werden, heißt es dort. Weitere Forderungen der Abgeordneten betreffen schnelle und bürokratiearme Genehmigungsverfahren, stärkere Mitsprache der Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen sowie einen transparenteren und effizienteren "Sevilla-Prozess". In diesem werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen erarbeitet.

Auch für eine Abschaffung der Umweltleistungsgrenzwerte etwa zu Verbrauchswerten, Ressourceneffizienz und Abfallmengen solle sich Bundesregierung einsetzen, verlangt die Union. Ziel müsse sein, Wettbewerbsverzerrungen und Produktionsverlagerungen ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. (Deutsche Bundestag: ra)

eingetragen: 13.11.22
Newsletterlauf: 23.01.23


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