Unverhältnismäßig stark belastet
Union: Belastungen von Unternehmen durch neue IED-Richtlinie
Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert werden
Die CDU/CSU-Fraktion will zusätzliche Belastungen von Unternehmen im Zusammenhang mit den im Rahmen des Europäischen Green Deals geplanten Änderungen an der Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) sowie der Abfalldeponien-Richtlinie vermeiden. Die Bundesregierung solle bei den Verhandlungen darüber sicherstellen, dass Unternehmen in der aktuellen Energiekrise nicht durch die neuen Regelungen "unverhältnismäßig stark belastet" werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (20/3948) zur Stellungnahme des Deutschen Bundestags nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes zu den Verhandlungen über einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen und der Richtlinie 1999/31/EG des Rates über Abfalldeponien.
Finanzielle und personelle Belastungen der Unternehmen durch die geplante Änderung der IED-Richtlinie müssten minimiert und "Doppelregelungen" durch die verpflichtende Einführung von Umweltmanagementsystemen umgangen werden, heißt es dort. Weitere Forderungen der Abgeordneten betreffen schnelle und bürokratiearme Genehmigungsverfahren, stärkere Mitsprache der Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen sowie einen transparenteren und effizienteren "Sevilla-Prozess". In diesem werden europaweit einheitliche Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen erarbeitet.
Auch für eine Abschaffung der Umweltleistungsgrenzwerte etwa zu Verbrauchswerten, Ressourceneffizienz und Abfallmengen solle sich Bundesregierung einsetzen, verlangt die Union. Ziel müsse sein, Wettbewerbsverzerrungen und Produktionsverlagerungen ins Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. (Deutsche Bundestag: ra)
eingetragen: 13.11.22
Newsletterlauf: 23.01.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
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Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).