Umsetzung der SLAPP-Richtlinie


EU-Richtlinie über den Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen
Auch vor diesem Hintergrund seien der Bundesregierung konkrete Beispiele von Klagen vor deutschen Gerichten, die nach den Umständen des Einzelfalls die von der Richtlinie vorgesehene Definition für ein sogenanntes SLAPP-Verfahren erfüllt hätten, nicht bekannt



Auskunft über die EU-Richtlinie über den Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Wie die Bundesregierung schreibt, hat nach ihrer Kenntnis die Praxis der deutschen Gerichte bislang keine Erfahrungen mit dem Phänomen solcher "SLAPP (Strategic Lawsuits against Public Participation)-Klagen".

Nach der bisherigen Rechtslage habe für die Gerichte zudem kein Anlass bestanden, gesondert festzustellen, ob mit der Klage - wie in Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren definiert - unbegründete Ansprüche verfolgt werden und der Hauptzweck der Klage darin besteht, öffentliche Beteiligung zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren.

Auch vor diesem Hintergrund seien der Bundesregierung konkrete Beispiele von Klagen vor deutschen Gerichten, die nach den Umständen des Einzelfalls die von der Richtlinie vorgesehene Definition für ein sogenanntes SLAPP-Verfahren erfüllt hätten, nicht bekannt. Die Bundesregierung habe sich im Rechtsetzungsverfahren zur Verabschiedung der Richtlinie auf europäischer Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass eine Klage nicht als missbräuchlich im Sinne der Richtlinie gelten kann, soweit das Rechtsschutzbegehren in der Sache begründet ist.

Wie die Fragesteller schreiben, ist das Anliegen der Richtlinie, Personen, die sich der "Bekämpfung von Desinformation" widmen ("Faktenchecker"), vor Gerichtsprozessen zu schützen, nach ihrer Auffassung problematisch. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 14.11.24
Newsletterlauf: 28.01.25


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen