Umgang mit OBFCM-Daten von Fahrzeugen


FDP-Fraktion hat kritische Fragen zu OBFCM-Daten
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für die Persönlichkeitsrechte von Haltern und Fahrern?



Nach dem Umgang mit OBFCM-Daten von Fahrzeugen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26069). In Erfahrung bringen wollen die Liberalen unter anderem, in welcher Form und wie häufig die OBFCM-Daten übertragen und wo sie gespeichert werden sollen. Außerdem wollen die Fragesteller wissen, ob Fahrzeughaltern die Möglichkeit gegeben wird, die Übertragung dieser Daten abzulehnen. OBFCM (On Board Fuel Consumption Monitoring) ist ein Messgerät, mit dem neu zugelassene Fahrzeugtypen in der Europäischen Union seit Anfang 2020 ausgestattet sein müssen.

Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem 1. Januar 2020 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen in der Europäischen Union mit einem sogenannten On Board Fuel Consumption Monitoring (OBFCM), einem Verbrauchsmessgerät, ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2021 folgen dann alle Neuwagen. OBFCM erfasst Fahrzeug-, Motor-, Kraftstoff- oder Stromangaben und versendet diese Daten über eine standardisierte Schnittstelle. Dabei werden etwa der Kraftstoffverbrauch, die zurückgelegte Strecke, der Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs und des Motors und die Fahrgeschwindigkeit gespeichert. Bei Plug-In Fahrzeugen soll zudem die Verwendung der jeweiligen Antriebstechnik erfasst werden.

Ab Beginn des kommenden Jahres müssen die Verbrauchsdaten des Antriebs zudem gebündelt und regelmäßig über die Fahrzeughersteller an die EU-Kommission versendet werden. Dort soll eine Taskforce der Generaldirektion Klima der EU-Kommission die Daten sammeln und auswerten. Ziel ist es, möglichst akkurate Verbrauchsdaten für die verschiedenen Fahrzeuge zu erhalten.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 23.03.21


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