Umgang mit OBFCM-Daten von Fahrzeugen
FDP-Fraktion hat kritische Fragen zu OBFCM-Daten
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für die Persönlichkeitsrechte von Haltern und Fahrern?
Nach dem Umgang mit OBFCM-Daten von Fahrzeugen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/26069). In Erfahrung bringen wollen die Liberalen unter anderem, in welcher Form und wie häufig die OBFCM-Daten übertragen und wo sie gespeichert werden sollen. Außerdem wollen die Fragesteller wissen, ob Fahrzeughaltern die Möglichkeit gegeben wird, die Übertragung dieser Daten abzulehnen. OBFCM (On Board Fuel Consumption Monitoring) ist ein Messgerät, mit dem neu zugelassene Fahrzeugtypen in der Europäischen Union seit Anfang 2020 ausgestattet sein müssen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Seit dem 1. Januar 2020 müssen neu zugelassene Fahrzeugtypen in der Europäischen Union mit einem sogenannten On Board Fuel Consumption Monitoring (OBFCM), einem Verbrauchsmessgerät, ausgestattet sein. Ab dem 1. Januar 2021 folgen dann alle Neuwagen. OBFCM erfasst Fahrzeug-, Motor-, Kraftstoff- oder Stromangaben und versendet diese Daten über eine standardisierte Schnittstelle. Dabei werden etwa der Kraftstoffverbrauch, die zurückgelegte Strecke, der Kraftstoffdurchsatz des Fahrzeugs und des Motors und die Fahrgeschwindigkeit gespeichert. Bei Plug-In Fahrzeugen soll zudem die Verwendung der jeweiligen Antriebstechnik erfasst werden.
Ab Beginn des kommenden Jahres müssen die Verbrauchsdaten des Antriebs zudem gebündelt und regelmäßig über die Fahrzeughersteller an die EU-Kommission versendet werden. Dort soll eine Taskforce der Generaldirektion Klima der EU-Kommission die Daten sammeln und auswerten. Ziel ist es, möglichst akkurate Verbrauchsdaten für die verschiedenen Fahrzeuge zu erhalten.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 01.02.21
Newsletterlauf: 23.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Kernkraftwerk kein Notstromaggregat
Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
-
Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
-
Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.
-
Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
-
AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.