Übermittlung sensibler Finanzdaten
Kann die Deutsche Bundesregierung ausschließen, dass übermittelten Steuerdaten zweckentfremdet werden könnten?
Nach Ansicht der FDP-Fraktion gehören zu den Partnerstaaten des Automatischen Informationsaustausches auch Länder, die von der Bundesregierung mit Vorwürfen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten konfrontiert würden
Um die Übermittlung sensibler Finanzdaten an Länder mit Verstößen gegen Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/18232). Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, ob sie ausschließen kann, dass die von ihr im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten (AIA) übermittelten Informationen für Verstöße gegen Menschen- und Bürgerrechte sowie rechtsstaatliche Prinzipien verwendet worden seien.
Außerdem wird gefragt, ob die Regierung ausschließen kann, dass die übermittelten Steuerdaten zweckentfremdet werden könnten, um gegen politische Gegner, Dissidenten, Regimekritiker und Menschenrechtsverteidiger vorzugehen. Nach Ansicht der FDP-Fraktion gehören zu den Partnerstaaten des Automatischen Informationsaustausches auch Länder, die von der Bundesregierung mit Vorwürfen hinsichtlich der Verletzung von Menschenrechten konfrontiert würden. Genannt werden beispielsweise Aserbaidschan, China, Pakistan, Russland und Saudi-Arabien.
Die Bundesregierung soll unter anderem zu dem in der Schweiz angewandten Verfahren Stellung nehmen, wo das Parlament gesondert über die Aufnahme eines jeden Landes in das AIA-Netzwerk berät. Gefragt wird, ob dieses Verfahren aus demokratietheoretischen Gründen auch in Deutschland eingeführt werden solle. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 25.06.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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