Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe


Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der ChemikalienVerbotsverordnung
Emissionen "im Jahresmittel" begrenzen und zum anderen, den Ausstoß bestimmter Schadstoffe wie etwa Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Ammoniak und Quecksilber zu reduzieren



Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).

Hintergrund für die geplante Änderung, der der Bundestag aufgrund Paragraf 48 des Immissionsschutzgesetzes zustimmen muss, ist ein Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 12. November 2019 zum Einsatz der besten verfügbaren Techniken (BVT) im Bereich der Abfallverbrennung. Mit der vorgelegten Verordnung sollen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Anpassungen dienen laut Bundesregierung zum einen dazu, Emissionen "im Jahresmittel" zu begrenzen und zum anderen, den Ausstoß bestimmter Schadstoffe wie etwa Stickstoffoxide, Schwefeldioxid, Ammoniak und Quecksilber zu reduzieren. Durch die neu aufgenommenen europarechtlichen Vorgaben zur Energieeffizienz werde eine weitere Steigerung der Energieeffizienz der Anlagen erwartet.

In der Chemikalien-Verbotsverordnung sollen dem Verordnungsentwurf zufolge die Einträge zu Formaldehyd und Pentachlorphenol aufgehoben werden. Grund dafür seien unionsrechtliche Regelungen, erklärt die Bundesregierung. Darüber hinaus soll eine Ausnahme aufgenommen werden, die sich auf die Abgabe bestimmter Kraftstoffe an Betankungseinrichtungen zur Verwendung in Luftfahrzeugen bezieht. Hierbei handelt es sich der Bundesregierung zufolge um eine redaktionelle Berichtigung, da diese Ausnahme "bereits von der Vorgängerverordnung umfasst", aber im Zuge der Neufassung "versehentlich unberücksichtigt" geblieben war, schreibt sie dazu im Verordnungsentwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 27.10.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen