Stand der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung


Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Bereitstellung staatlicher Wallets, privater Wallets oder staatlicher und privater Wallets im Rahmen der eIDAS-Verordnung (eIDAS-VO)
Entwicklung digitaler IDs: Der Grundstein wurde in Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion gelegt



Um die Umsetzung der eIDAS 2.0-Verordnung der EU für eine europäische digitale Identität geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8201) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/8040). Danach übernimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) innerhalb der Bundesregierung "die Gesamtfederführung für die Abstimmung der eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste)". Inhaltlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat für das Kapitel II (Kapitelbezeichnung gemäß Verordnungsentwurf "European Digital Identity Wallet") zuständig, im Übrigen das BMDV, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die gleiche Aufgabenverteilung gelte für die nationale Umsetzung.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit dem Abschluss der Trilog-Verhandlungen zur eIDAS-2.0-Verordnung (Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines Rahmens für eine europäische digitale Identität, COM(2021) 281 final) und der entsprechenden Einigung vom 29. Juni 2023, eine EU Digital Identity Wallet (EUdi-Wallet), sind auch die europäischen Mitgliedstaaten in der Pflicht, sich umso eingehender mit der Thematik der digitalen Identitäten zu befassen und bestehende eigene Planungen auf Konformität mit EU-Regelungen zu überprüfen.

Zentral hierfür sind die Entwicklung digitaler IDs und die elektronische Nutzung des Personalausweises. Der Grundstein wurde in Deutschland bereits 2010 durch die Einführung des Personalausweises mit der Online-Ausweisfunktion gelegt. Zu Zwecken der Weiterentwicklung arbeitet die Bundesregierung momentan an mehreren Konzepten zur Umsetzung der eID. Dazu gehören die sogenannte Smart-eID, der digitale Personalausweis und die Konzeption einer EUdi-Wallet.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 13.11.23


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen