Stakeholderprozess grüne Leitmärkte
Vorrang von grünen Leitmärkten vor Klimaschutzverträgen
Schlüsse der Bundesregierung aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: "Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilt die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats, dass grüne Leitmärkte langfristig Vorrang gegenüber Klimaschutzverträgen haben sollten, kurzfristig aber auch Klimaschutzverträge nötig sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/6145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/5947) hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach den Schlüssen der Bundesregierung aus dem Bericht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Titel "Transformation zu einer klimaneutralen Industrie: Grüne Leitmärkte und Klimaschutzverträge" erkundigt.
Das BMWK plane weiterhin die Abschlüsse von Klimaschutzverträgen auf Grundlage der derzeit erarbeiteten Förderrichtlinie. Die Bundesregierung habe zwar bislang noch keine Klimaschutzverträge verhandelt, die ersten sollten aber noch 2023 abgeschlossen werden. Weitere Klimaschutzverträge sollen nach weiteren Gebotsverfahren in den nachfolgenden Jahren abgeschlossen werden. Auch das BMWK sei der Ansicht, dass Klimaschutzverträge zielgerichtet genutzt werden sollten, um die Markttransformation in besonders emissionsintensiven Industriebranchen anzustoßen und zu beschleunigen, nicht aber um sämtliche Industrieanlagen in Deutschland zu transformieren.
Auf die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Implementierung eines grünen Leitmarktes teilte die Regierung mit, dafür sei eine enge Abstimmung mit Stakeholdern aus Unternehmen, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft notwendig. Deswegen habe das BMWK den branchenübergreifenden "Stakeholderprozess grüne Leitmärkte" am 24. November 2022 begonnen. Auf dieser Basis werde das Ministerium BMWK im ersten Halbjahr 2023 ein Konzept vorlegen, das die für den Aufbau dieser Märkte relevanten Maßnahmen aufzeige. Aus dem Konzept werde sich auch die weitere Zeitplanung ergeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 03.04.23
Newsletterlauf: 21.07.23
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.