Funktionsweise der Schlichtungsstellen


Schlussbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl
Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten




Die Bundesregierung hat den Schlussbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle und der Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl vorgelegt. Wie es in der Unterrichtung (19/27025) heißt, sind durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erstmalig die Grundlagen für eine bundesweite flächendeckende Verbraucherschlichtung gelegt worden.

Zugleich sei das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beauftragt worden, die Arbeit einer ausgewählten, bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle bis zum 31. Dezember 2019 zu fördern und in einem Forschungsvorhaben deren Funktionsweise zu untersuchen. Da an die Stelle der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle mit Wirkung vom 1. Januar 2020 die Universalschlichtungsstelle des Bundes getreten sei, sei das Forschungsvorhaben auch auf deren Tätigkeit erstreckt worden.

Ein Ergebnis der Untersuchung sei, dass sowohl die 1.188 Verbraucher als auch die 175 Unternehmen, die sich an der Studie beteiligt haben, mehrheitlich angaben, mit der Verbraucherschlichtung überwiegend zufrieden zu sein. Beide Gruppen hätten das Verfahren für einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren gehalten.

Die Zufriedenheit von Verbraucher- und Unternehmensseite sowie die hohen Kompetenz- und Vertrauenswerte, die der Verbraucherschlichtungsstelle von beiden Seiten zugesprochen worden seien, zeigen laut Bundesregierung, dass das flächendeckende Verbraucherschlichtungsangebot das Potenzial hat, seinen wichtigen Platz in der deutschen Streitbeilegungslandschaft zu festigen. Gerade bei niedrigen Streitwerten könne die Verbraucherschlichtung den Zugang zum Recht verbessern. Allerdings seien sowohl die Teilnahmebereitschaft der Unternehmer als auch die tatsächliche Einigung der Parteien vor der Verbraucherschlichtungsstelle bislang als nur gering zu bewerten. Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf folge aus dem Bericht nicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.21
Newsletterlauf: 27.04.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen