Risikoprofile: Wertpapierinstitute berücksichtigen


Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
Die bislang bestehende Aufsicht basiert im Wesentlichen auf den internationalen Regulierungsstandards, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht für große Kreditinstitute festgelegt hat



Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (19/26929) vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019/2034. Danach soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst werden. Hierdurch soll insbesondere für circa 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Dieses spezifische Aufsichtssystem sei nötig, um eine risikoadäquate Aufsicht herbei zu führen.

Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.03.21
Newsletterlauf: 03.05.21


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