Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren
Gesetzentwurf: Steuer auf Online-Poker und virtuelles Automatenspiel
Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
4. Juni 2025
Der Bundesrat will Online-Poker und virtuelles Automatenspiel besteuern. Dazu hat er den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (19/28400) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht vor, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel ebenso zu besteuern wie vergleichbare andere Glücksspielformen.
Hintergrund ist die Legalisierung dieser beiden Spielformen ab dem Sommer. Der Glückspielstaatsvertrag 2021, der im Juli 2021 in Kraft treten soll, lässt die Veranstaltung von virtuellem Automatenspiel und Online-Poker erstmals auf Basis einer für alle Länder einheitlich erteilten Erlaubnis der Aufsichtsbehörde zu. Da sie bislang nicht legal waren, gab es im bisherigen Rennwett- und Lotteriegesetz keine Vorgaben zur Besteuerung dieser Formen.
Der Vorschlag des Bundesrats lautet, Online-Poker und virtuelles Automatenspiel künftig wie Rennwetten, Sportwetten, öffentliche Lotterien und Ausspielungen zu besteuern. Als Bemessungsgrundlage soll jeweils der geleistete Spieleinsatz abzüglich der Steuer herangezogen werden, wovon sämtliche Aufwendungen des Spielers zur Teilnahme am Spiel erfasst sind. Die beiden neuen Formen sollen jeweils mit 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage besteuert werden. Die Lotteriesteuer würde unverändert 20 Prozent betragen. Die Länder gehen von Steuermehreinnahmen in Höhe von 365 Millionen Euro jährlich aus.
Insgesamt wollen die Länder das Rennwett- und Lotteriegesetz modernisieren und an aktuelle Verhältnisse anpassen. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 29.04.21
Newsletterlauf: 30.07.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.