Regulierungseffekt & Netzwerkdurchsetzungsgesetz
NetzDG: Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst
Zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden
Mit dem praktischen Regulierungseffekt des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/28631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28025). Darin heißt es, die Prüfung der beabsichtigten Wirkungen des NetzDG auf die Anbieter sozialer Netzwerke mit Blick auf den Umgang mit Beschwerden über bestimmte strafbare Inhalte, insbesondere Hasskriminalität, sei Gegenstand der Evaluierung des NetzDG gewesen.
Im Evaluierungsbericht der Bundesregierung vom 9. September 2020 werde dargestellt, dass eine deutliche Verbesserung des Beschwerdemanagements und der öffentlichen Rechenschaft im Umgang mit den vom NetzDG umfassten rechtswidrigen Inhalten festzustellen sei. Die zentralen Compliance-Regeln seien von den erfassten Anbietern sozialer Netzwerke grundsätzlich angenommen und umgesetzt worden.
Es mangele jedoch noch an der entschlossenen Implementierung der Regelungen im Detail, schreibt die Bundesregierung. Bestehende problematische Praktiken seien aber laut Gutachten nicht auf strukturelle Schwächen des Gesetzes zurückzuführen, sondern auf die teilweise unzureichende Umsetzung durch die sozialen Netzwerke selbst.
Die Antwort enthält darüber hinaus eine Übersicht über die von den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, YouTube, Twitter, TikTok, Reddit, Change.org und Soundcloud gemeldeten Beschwerden sowie Sperrungen und Löschungen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 01.05.21
Newsletterlauf: 10.08.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).