Regierung gegen europäische Badbank
Risiken im Bankensektor und Rechtsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Badbank
Die EBA-Berichte differenzieren aus Sicht der AFD offensichtlich unzureichend und unterschätzen den Kapitalbedarf der Banken
Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine europäische Badbank beim derzeitigen Stand der Risikoreduktion ab. Daher stelle sich auch nicht die Frage einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung einer solchen Badbank durch die Europäische Zentralbank (EZB), heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/15890) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15498), die sich nach Risiken im Bankensektor erkundigt hatte. Zur zukünftigen Ertragsentwicklung deutscher Banken heißt es in der Antwort, die Ertragsentwicklung werde zum einen von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich der Entwicklung der Inflation und zum anderen von der geschäftspolitischen Ausrichtung der Banken selbst abhängen.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die European Banking Authority (EBA) veröffentlichte ihren Stresstest 2016 mit der Überschrift "EBA sees high NPL [Non-Performing Loan] levels and low profitability as the main risks for EU banks". Die Banco Popular Español wurde notverkauft und die Norddeutsche Landesbank benötigt dringend eine Kapitalerhöhung. Dabei liegen die CET1-Quoten (CET1 = hartes Kernkapital) der beiden Banken in einem unauffälligen Bereich.
Die EBA-Berichte differenzieren aus Sicht der Fragesteller offensichtlich unzureichend und unterschätzen den Kapitalbedarf der Banken. Darauf weisen die Kurs-Buchwert-Verhältnisse der Banken als auch international bekannte Experten hin. Acharya, Pierret und Steffen ermitteln für eine Krisenfestigkeit ein Eigenkapitaldefizit in Höhe von882 Mrd. Euro. Viele Autoren sehen die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als ursächlich.
Die Bundesregierung orientiert sich bei der Entscheidung über eine Bankenunion an den von der EBA ermittelten NPL-Beständen. So fordert sie Obergrenzen von 5 Prozent brutto bzw. 2,5 Prozent. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 19.02.20
Newsletterlauf: 02.04.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.