Paketdienste auch für kriminelle Zwecke genutzt
Gesetzentwurf: Auskunftsverlangen über Postsendungsdaten
Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung soll eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schaffen
Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung von Auskunftsverlangen über retrograde und künftige Postsendungsdaten vorgelegt (19/25820). Der Gesetzentwurf soll eine Gesetzeslücke schließen, indem er in Paragraf 99 Absatz 2 der Strafprozessordnung eine explizite gesetzliche Rechtsgrundlage für Auskunftsverlangen der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Postdienstleistern schafft, die sich auch auf noch nicht ein- sowie bereits ausgelieferte Postendungen erstreckt. Laut Entwurf kann der für die Postunternehmen dadurch zu erwartende Aufwand nicht beziffert werden, dürfte aber beschränkt sein und sei jedenfalls angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt.
Hintergrund ist der Vorlage zufolge, dass die Paketdienste, über die der Versand von im Internet bestellten Waren erfolgt, längst nicht mehr nur für redliche, sondern mehr und mehr auch für kriminelle Zwecke genutzt werden. Deren strafrechtliche Bekämpfung stehe vor dem Problem, dass die Täter oftmals nicht oder nur schwer identifiziert werden können.
Zwar ergäben sich erfolgversprechende Ermittlungsansätze aus den Daten, die bei der Aufgabe und Annahme entsprechender Warensendungen von den Postdienstleistern festgehalten werden, jedoch hätten die Strafverfolgungsbehörden nach der jüngeren höchstrichterlichen Rechtsprechung nur noch eingeschränkt Zugriff auf diese Daten. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, diese Lücke zu schließen und damit den derzeit unbefriedigenden Rechtszustand zu beseitigen. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 19.01.21
Newsletterlauf: 11.03.21
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.