Neues Gesetz: Aufsicht über Märkte für Kryptowerte


Finanzmarktdigitalisierungsgesetz passiert Finanzausschuss
Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die Bundesregierung solle "Rechtsklarheit schaffen, und eine eindeutige, präzise Definition der qualifizierten Kryptoverwaltung sowie des kryptografischen Instruments vorzunehmen"



Das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) hat mit einigen Detail-Änderungen den Finanzausschuss des Bundestags passiert. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie vonseiten der Opposition die CDU/CSU-Fraktion. Die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke enthielten sich. Die Gruppe BSW war nicht anwesend. Das Gesetz dient vor allem dazu, EU-Recht national umzusetzen. Unter anderem wird ein neues Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (KryptomärkteAufsichtsgesetz - KMAG) geschaffen.

Vonseiten der SPD-Fraktion wurde darauf hingewiesen, dass die Regulierung von Kryptowerten dringend nötig sei, zugleich solle das Gesetz dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Kapitalmärkte zu stärken. Verwiesen wurde auf die öffentliche Anhörung, die der Finanzausschuss durchgeführt habe. Die Koalition habe versucht, daraus möglichst viele Hinweise der Experten mithilfe der Änderungen aufzunehmen.

Die Unionsfraktion hatte zu dem Gesetz einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin heißt es, dass die neuen Vorgaben des EU-Rechts für ein digitales Finanzwesen "insgesamt begrüßenswert" seien. "In der Umsetzung, beziehungsweise der Überführung, der oben genannten Verordnungen in nationales Recht sind allerdings vor allem im Sinne der Rechtsklarheit und Praxistauglichkeit Schwachstellen im Gesetz zu finden", heißt es in dem Antrag. Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die Bundesregierung solle "Rechtsklarheit schaffen, und eine eindeutige, präzise Definition der qualifizierten Kryptoverwaltung sowie des kryptografischen Instruments vorzunehmen".

Diesen Punkt sowie einen weiteren aus dem Entschließungsantrag habe die Koalition mit ihren Änderungsanträgen bereits übernommen, wurde aus der Unionsfraktion gelobt. Dem Entschließungsantrag stimmten neben der CDU/CSU-Fraktion die AfD-Fraktion zu. Dagegen stimmten die Koalitionsfraktionen und die Gruppe Die Linke.

Vonseiten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hieß es, das Gesetz diene dazu, das Vertrauen in die neue Finanzarchitektur zu stärken und Verbraucher zu schützen. Es würden einheitliche IT-Sicherheitsstandards für den IT-Sektor festgelegt.

Aus der FDP-Fraktion wurde die hohe Fachkompetenz im Bundesfinanzministerium gelobt. Das Gesetz sei gut und notwendig, insbesondere mit Blick darauf, dass Deutschland derzeit noch massiv unter mangelnder Cyberresilienz leide.

Die AfD-Fraktion begrüßte die Umsetzung der Regulierung. Kritisiert wurde aber, dass diese zu kleinteilig sei. Es bestehe die Gefahr, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) nicht die fachliche Kompetenz habe, die vorgesehene Regulierung adäquat umzusetzen.

Die Gruppe Die Linke begrüßte, dass es nun erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für Kryptowerte gebe. Allerdings gingen die Vorgaben nicht weit genug. Es bestehe noch deutlich weitergehender Regulierungsbedarf.

Link zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen/992470-992470. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 25.07.24


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