Negative Renditen seit 2012
Das Zinsmodell des Bundesministeriums der Finanzen
Der Leitzins der EZB liegt seit 2016 bei 0 Prozent. Schon im Jahr 2014 stockte der Bund zum ersten Mal eine Anleihe mit negativem Zinskupon auf - Das Resultat fallender und negativer Zinsen ist ein hoher Agiogewinn des Bundes im Milliardenbereich
Negative Renditen für Bundeswertpapiere verbreiten sich seit 2012 immer stärker. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (19/18215) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17493) heißt, waren negative Renditen für Bundeswertpapiere zunächst für kurze Laufzeiten zu beobachten, seit 2016 für Laufzeiten bis fünf Jahre und seit Mitte 2019 für die zehnjährige Laufzeit. Seit Ende Februar 2020 befänden sich auch die dreißigjährigen Bundeswertpapiere fortgesetzt im negativen Bereich.
Coupons der Bundeswertpapiere könnten jedoch nicht negativ festgelegt werden, weil entsprechende Prozesse am Kapitalmarkt nicht eingerichtet seien. Außerdem wäre das Einziehen von Zinsverbindlichkeiten der Gläubiger rechtlich schwer durchsetzbar, erklärt die Bundesregierung. Daher würden bei den Bundeswertpapieren in den genannten Laufzeiten und Zeiträumen Agioeinnahmen im Bundeshaushalt verbucht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 13.07.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.