Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren


Öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte über verschiedene Wege in der Ausschreibung berücksichtigen
Kosten für mögliche Umweltbelastungen, die Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen und sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels in die Vergabekalkulation eingepreist werden



Seit dem 1. Oktober 2020 werden Nachhaltigkeitskriterien in Vergabeverfahren durch die Bundesstatistiken systematisch erfasst. Bei großen öffentlichen Aufträgen, die den EU-Schwellenwert übersteigen, wird abgefragt, ob nachhaltige Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, der Eignung, den Zuschlagskriterien oder den Ausführungsbedingungen berücksichtigt wurden. Bei Vergabeverfahren unter dem EU-Schwellenwert erfolgt eine Abfrage, ob Nachhaltigkeitskriterien insgesamt berücksichtigt wurden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/25620) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24849). Zuvor seien die Daten zur öffentlichen Auftragsvergabe auf wenige Kriterien begrenzt gewesen und weder automatisch noch elektronisch erfasst worden. Die Bundesregierung erwarte erste aussagekräftige Datensätze des neuen Statistiksystems im zweiten Halbjahr 2021. Im Herbst 2021 soll auch der Halbjahresbericht zur Vergabestatistik vorgelegt werden.

Laut Antwort können öffentliche Auftraggeber Nachhaltigkeitsaspekte über verschiedene Wege in der Ausschreibung berücksichtigen. So können Kosten für mögliche Umweltbelastungen, die Emission von Treibhausgasen oder anderen Schadstoffen und sonstige Kosten für die Eindämmung des Klimawandels in die Vergabekalkulation eingepreist werden. Es gebe keine vergaberechtlichen Vorgaben, die zwingend das preis- beziehungsweise kostengünstigste Angebot bevorzugen. Nicht sinnvoll sei es hingegen die Ortsansässigkeit des Auftragnehmers als Nachhaltigkeitskriterium anzuführen, da auch ortsfremde Unternehmen Mitarbeiter und Material lokal unterbringen beziehungsweise zukaufen können. Zudem verstoße eine solche Bewertung gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Bewerber.

Bei Vergabeverfahren für Bauleistungen seien Unternehmen aus dem europäischen Ausland ohnehin selten erfolgreich. Bei den 2019 ausgeschriebenen Bauprojekten des Bundes über dem EU-Schwellenwert gingen etwa 0,9 Prozent der Zuschläge an nicht-deutsche Unternehmen, schreibt die Bundesregierung, diese waren zum Großteil in Österreich ansässig. In der Drucksache sind weitere statistische Angaben zur Bauvergabe der öffentlichen Hand in den Jahren 2015-2019 enthalten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.21
Newsletterlauf: 21.04.21



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen