Maßnahmen gegen staatliche russische Propaganda
EU-Verbreitungsverbot der russischen Sender RT und Sputnik
Die Ausrichtung der strategischen Kommunikation der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene in vielfältiger Weise gegen die Verbreitung von Desinformation und Propaganda ein. Das geht aus der Antwort (20/1594) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (20/1095), in der diese sich nach Maßnahmen gegen staatliche russische Propaganda in Deutschland erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist dazu unter anderem auf die laufenden Verhandlungen zum "Digital Services Act" der Europäischen Union und auf das am 2. März 2022 in Kraft getretene EU-weite Verbreitungsverbot der russischen Sender RT und Sputnik.
Der Bundesregierung sind den Angaben zufolge darüber hinaus bisher "keine zielgerichteten Cyberangriffe gegen Deutschland bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine stehen und nachweislich russischen Quellen zugeordnet werden können".
Deutschland setzte sich auch andernorts gegen ausländische Desinformation und die Wahrung von Presse- und Informationsfreiheit ein. Seit 2017 fördere das Auswärtige Amt die sogenannte Resilienzinitiative im Baltikum mit einem Fokus auf russische Desinformation. Die Initiative solle auf Länder des Westbalkans ausgeweitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.05.22
Newsletterlauf: 18.07.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.