Maßnahmen gegen staatliche russische Propaganda


EU-Verbreitungsverbot der russischen Sender RT und Sputnik
Die Ausrichtung der strategischen Kommunikation der Bundesregierung



Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene in vielfältiger Weise gegen die Verbreitung von Desinformation und Propaganda ein. Das geht aus der Antwort (20/1594) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor (20/1095), in der diese sich nach Maßnahmen gegen staatliche russische Propaganda in Deutschland erkundigt hatte. Die Bundesregierung verweist dazu unter anderem auf die laufenden Verhandlungen zum "Digital Services Act" der Europäischen Union und auf das am 2. März 2022 in Kraft getretene EU-weite Verbreitungsverbot der russischen Sender RT und Sputnik.

Der Bundesregierung sind den Angaben zufolge darüber hinaus bisher "keine zielgerichteten Cyberangriffe gegen Deutschland bekannt geworden, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine stehen und nachweislich russischen Quellen zugeordnet werden können".

Deutschland setzte sich auch andernorts gegen ausländische Desinformation und die Wahrung von Presse- und Informationsfreiheit ein. Seit 2017 fördere das Auswärtige Amt die sogenannte Resilienzinitiative im Baltikum mit einem Fokus auf russische Desinformation. Die Initiative solle auf Länder des Westbalkans ausgeweitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 05.05.22
Newsletterlauf: 18.07.22


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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