Linke thematisiert Arbeitsbedingungen bei der DB


Fremddienstleister, Subunternehmen und Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bahn AG
Berichte über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, verursacht durch Personaldienstleister, mehren sich



Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/25203) erneut die Arbeitsbedingungen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG). Aus Sicht der Abgeordneten ist die Antwort der Bundesregierung (19/24202) auf eine frühere Anfrage der Linksfraktion (19/23405) nicht zufriedenstellend. Die aktuelle Anfrage stellt Fremdvergaben an externe Dienstleister und die Folgen für den Arbeitsschutz in den Mittelpunkt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Zuge der privatwirtschaftlichen Ausrichtung der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind in den Unternehmensbereichen und bei den Tochterunternehmen zunehmend Fremddienstleister mit Arbeiten beauftragt worden, die früher innerhalb des Konzerns erbracht wurden. Wie Beschäftigte berichten, gilt dies insbesondere für den Dienstleistungsbereich. Persönlichen Berichten zufolge sollen Strukturen mit Ketten von Subunternehmen existieren, deren Arbeitsbedingungen oft nur noch schwer zu kontrollieren sind und in denen trotz der DB-Qualitätsvereinbarung immer häufiger von mangelhaften Sozialstandards berichtet wird.

Auch im Schienengüterverkehr wird berichtet, dass vermehrt Fremddienstleister zum Einsatz kommen. Der betreffende Lokführereinsatz soll oftmals auf der Grundlage von Werkverträgen fußen, insbesondere auch bei der DB Cargo AG und deren Tochterunternehmen.

Auch Berichte über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, verursacht durch Personaldienstleister, mehren sich. Beschäftigte berichten über Extremfälle, in denen von Personaleinsätzen auf dem Führerstand von mehr als zwölf Stunden die Rede ist. Diese wäre nicht nur verboten, sondern überdies sehr gefährlich für den Schienenverkehr.

Bei den derzeit über 400 am Markt vertretenen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sind zunehmend Signalverfehlungen zu beobachten. Nach Einschätzung von Beschäftigten werden diese übermäßig durch bei Personaldienstleistern beschäftigte Lokführer verursacht. Mögliche Hintergründe sind Mängel bei der Qualifizierung zum Triebfahrzeugführer durch eine hohe Zahl von Lokführerschulen mit dem Geschäftsfeld der staatlichen Förderung dieser Ausbildung (vgl. Register der anerkannten Personen und Stellen für die Ausbildung gemäß § 14 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV), die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) führt).

Das führt nach Ansicht der Fragesteller dazu, dass die Qualität der Berufsausbildung zum Lokführer durch die Ausbildung eines "Eisenbahners im Betriebsdienst Fachrichtung Lokführer und Transport" spürbar sinkt und die Funktionsausbildung von Personen ohne besondere Vorausbildung zunimmt. Dies gefährdet zunehmend das Berufsbild des Lokführers und letztlich die Sicherheit im Schienenverkehr.

Das Eisenbahn-Bundesamt sieht sich für eine Überwachung dieser Personaleinsätze als nicht zuständig an und verweist auf die Zuständigkeit der Kontrolle des sozialen Arbeitsschutzes durch die Landesbehörden für Arbeitsschutz und die Gewerbeaufsichtsämter. Diese sind nach Ansicht der Fragesteller jedoch mit dieser Aufgabe überfordert.

Da viele Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/24202 noch nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurden, stellen die Fragesteller mit dieser Anfrage einige Nachfragen dazu.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.11.20
Newsletterlauf: 15.02.21


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen