Kritik am geplanten Krankenhaustransparenzgesetz


Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte zu übermitteln
Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden



Gesundheitsfachverbände sehen das geplante Krankenhaustransparenzgesetz teilweise sehr kritisch. Insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt den Gesetzentwurf (20/8408) der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Form ab. Kritik kam aber auch von anderen Fachverbänden und bezog sich unter anderem auf die Level zur Einteilung von Kliniken in Versorgungsstufen. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Ferner ist die Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen.

Die DKG lehnte den Entwurf ab und sprach von nicht zielführenden Vorschlägen. Mit dem Entwurf werde die fortgeschrittene Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser ignoriert und konterkariert. Die Novelle stelle keine Neu- oder Weiterentwicklung dar, sondern sei letztlich ein Etikettenschwindel. Mit Ausnahme der Darstellung nach Leistungsgruppen und Leveln würden alle für das Verzeichnis vorgesehenen Informationen bereits veröffentlicht. Mit den Leveln würden Patienten in die Irre geführt. Befördert werde eine Fehlsteuerung in die Standorte mit dem höchsten Level. Ein DKG-Vertreter sprach in der Anhörung zudem von einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand und empfahl, es bei einer jährlichen Datenlieferung zu belassen.

Ähnlich argumentierte der Ärzteverband Marburger Bund, der den Mehrwert des Verzeichnisses für die Patienten infrage stellte. Die Angaben, die in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, fänden sich schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser: Fachabteilungen, Fallzahlen sowie ärztliches und pflegerisches Personal nach Qualifikation. Die Level könnten zu der falschen Schlussfolgerung führen, wonach für alle Erkrankungen die beste Versorgung in Level-3-Krankenhäusern zu finden sei.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen (BAG Selbsthilfe) unterstützt das Vorhaben und fordert dafür "hinreichend verfügbare und valide Daten", die aussagekräftig und verständlich aufbereitet werden müssten. Nach Ansicht des Verbandes ist mit einem erheblichen Aufwand für das IQTIG zu rechnen, der Zeitplan sei ehrgeizig, wenn nicht unrealistisch. Daher müsse das Institut zusätzliche Ressourcen erhalten, das gelte auch für das InEK. Zudem sollten Behandlungsfehler ebenso transparent gemacht werden wie bestehenden Barrieren in der stationären Versorgung für Menschen mit Behinderungen.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte den Ausbau transparenter Strukturen, wies aber auf die schwierige Darstellung der Pflegeleistungen hin. Die rein quantitative Aufzählung von Fall- und Personenzahlen erlaube keine Rückschlüsse auf die klinikindividuelle Behandlungsqualität. Ein Vergleich von Strukturdaten ohne Bezug zum Patientenmix sei abzulehnen. Der pflegerische Versorgungsbedarf sei nicht äquivalent zum medizinischen Versorgungsbedarf zu sehen.

Ein Sprecher der Weißen Liste zur Unterstützung von Patienten machte in der Anhörung deutlich, dass es vor allem auf einfach und eindeutig dargestellte Informationen ankomme. Wesentlich seien zudem Hinweise auf zertifizierte Zentren, etwa Stroke Units.

Nach Ansicht des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sollten auch die Patienten selbst befragt werden nach ihren konkreten Erfahrungen in einer Klinik. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.10.23
Newsletterlauf: 13.12.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen