Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen


Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen abgelehnt
Vertreter der SPD-Fraktion und der Grünen schlossen sich einzelnen Punkten des Antrags, etwa bei den Themen Transparenz, Kennzeichnungspflichten oder einem öffentlichen KI-Register an



Der EU-Verordnungsvorschlag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz befindet sich derzeit im sogenannten Trilog-Verfahren. Ein Antrag der Linksfraktion (20/7419), in dem diese unter anderem gefordert hatte, dass KI-Hochrisiko-Systeme von einer Aufsichtsbehörde vor Inverkehrbringung auf Konformität mit der geplanten EU-Verordnung geprüft werden, ist im Digitalausschuss gescheitert. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

In dem Antrag fordert die Fraktion weiter, dass die Bundesregierung eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausstatten soll. Zudem möchten die Abgeordneten erreichen, dass KI-Basismodelle und Mehrzweck-KI-Systeme Hochrisiko-Systemen gleichgestellt werden, erklärte eine Vertreterin der Fraktion in der Aussprache. Es solle "keine Unterschiede in der Risikobewertung der verschiedenen Anwendungen innerhalb der Kategorie Hochrisiko" geben. Alle im Geschäftsbereich der Bundesregierung befindlichen KI-Systeme sollten "zeitnah nach einem standardisierten Risikoklassenmodell durch dafür speziell qualifizierte Personen" bewertet und in einem öffentlich zugänglichen KI-Register erfasst werden, fordert die Fraktion im Antrag weiter.

Vertreter der SPD-Fraktion und der Grünen schlossen sich einzelnen Punkten des Antrags, etwa bei den Themen Transparenz, Kennzeichnungspflichten oder einem öffentlichen KI-Register an, kritisierten aber unter anderem, dass eine Benennung einer nationalen Behörde und das Bereitstellen von Haushaltsmitteln erst möglich sei, wenn die Verordnung konkret ausgestaltet sei. Zudem brauche es eine flexiblere Lösung für Foundation Models als im Antrag angedacht.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, der Antrag sei der Inbegriff der Technologiefeindlichkeit. Die Risiken der Technologie müssten adressiert werden, aber es dürfe keine Überregulierung geben. Auch eine Vertreterin der Union warf der Linksfraktion eine Konzentration beim Thema KI auf risikobehaftete beziehungsweise negative Aspekte vor. Dass die Risikoklassifizierung nicht zu unüberwindlichen Hürden für KMU und Startups führen dürfe, betonte eine Vertreterin der AfD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 07.02.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen